Studienvisum

 

Studienvisum

 

Wichtig zu wissen

Ein reguläres Studienvisum wird für ausländische Staatsangehörige erteilt, die in die Russische Föderation zu Studien- oder Bildungszwecken  einreisen wollen. Die  Beantragung eines Studiensvisums erfolgt bei Vorlage einer Einladung vom Föderalen Migrationsdienst (FMS), ausgestellt auf Antrag einer russischen Bildungseinrichtung, oder bei Vorlage einer Entscheidung vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten.

Ein Arbeitsvisum wird nur für eine einmalige Einreise bis zu 90 Tagen erteilt.

Ein Studienvisum kann am Aufenthalts- und Registrierungsort des ausländischen Staatsbürgers durch Erteilung eines mehrmaligen Visums verlängert werden und wird dann für die Dauer eines Studienvertrags, jedoch nicht über 1 Jahr hinausgehend, ausgestellt.

Bitte beachten Sie! Versicherungspolicen, schriftliche Bestätigungen müssen folgende Informationen enthalten:

  1. Datum des Versicherungsabschlusses;
  2. Nummer der Versicherungspolice;
  3. Name und Vorname des Versicherten;
  4. Angaben zum Versicherungsunternehmen;
  5. Der Gültigkeitszeitraum der Police muss die gesamte Aufenthaltsdauer in Rußland bei der Ausstellung eines ein- oder zweifachen Visums und für ein Mehrfachvisum die Aufenthaltsdauer der ersten Reise abdecken;
  6. Übersicht der versicherten medizinischen Leistungen inkl. Krankentransport, einschließlich der Überführung im Falle des Todes;
  7. Territorialer Gültigkeitsraum (weltweit, einschließlich Rußland; Europa, einschließlich Rußland);
  8. Unterschrift des Versicherers.

Versicherungspolicen - und Bestätigungen, darunter auch Versicherungskartenformulare mit Stempeln des Versicherungsunternehmens usw., die oben aufgeführte Forderungen nicht erfüllen und den gesetzlichen Vorschriften nicht entsprechen, werden nicht akzeptiert.

Erforderliche Unterlagen

Für die Erteilung eines einmailgen oder zweimaligen Studienvisums sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  1. Nachweise zum Reisezweck für ein Studienvisum

    1.1. Einladung im Original, ausgestellt durch den Föderalen Migrationsdienst der Russischen Föderation oder dessen regionalen Vertretungen;

    1.2. Entscheidung des Ministeriums für Auswärtige Anegelegenheiten der Russischen Föderation über die Visumerteilung für einen ausländischen Staatsbürger, die an die diplomatische Vertretung oder Konsularabteilung der Russischen Föderation per telex schriftlich mitgeteilt wird;

    1.3. Ein schriftliches Ersuchen im Original oder in Kopie oder eine Einschreibebescheinigung der russischen Gasthochschule oder ein vorläufiger Studentenausweis (Schülerkarte) von einer russischen Bildungseinrichtung - für alle Schüler, Studenten, Promovierende und begleitendes Lehrpersonal, die zu Studien- und Ausbildungszwecken für die Aufenthaltsdauer von insgesamt höchstens 90 Tagen einreisen (Abkommen Russland-EU, Russland-Norwegen, Russland-Dänemark, Russland-Island, Russland-Schweiz).

  2. Gültiger Reisepass, der noch mindestens zwei freie Seiten aufweist und mindestens 1,5 Jahren ab dem Einreisedatum auf dem erteilten Visum gültig sein muss. Der vorgelegte Pass darf keine Zweifel hinsichtlich der Echtheit seiner Zugehörigkeit dem Passinhaber erregen, keine nicht amtlich beglaubigte Vermerke, Eintragungen, Korrekturen oder Retuschierungen und keine ausgerissenen oder losen Blätter enthalten;

  3. Visumantrag, ausgefüllt in elektronischer Form  auf der Internetseite visa.kdmid.ru in Sprachen Russisch oder Englisch. Alle Fragen im Visumfragebogen müssen vollständig beantwortet und alle Felder des Visumantrags lückenlos ausgefüllt werden.
    Wichtig! Geben Sie als „Destination“ das zuständige russische Visazentrum an („Visa Application Center …“), speichern Sie und drucken Sie Ihren Visumantrag aus. Das online ausgefüllte und ausgedruckte Visumformular wird vom Antragsteller/von der Antragstellerin eigenhändig unterzeichnet, die Unterschrift darf die dafür vorgesehene Feldgröße nicht überschreiten;

  4. Ein Passbild im Format 3,5 x 4,5 cm, Gesicht frontal von vorne aufgenommen, auf hellem Hintergrund, ohne verdunkelnde Brille und Kopfbedeckung  (zulässig nur bei den Personen, deren Religion oder nationale Tradition sie dazu verpflichtet, vorausgesetzt, dass das Passfoto ebenfalls mit Kopfbedeckung aufgenommen wurde);

  5. Versicherungspolice als Nachweis einer Auslandskrankenversicherung, die in der Russischen Föderation gültig ist und die Gesamtdauer des geplanten Aufenthalts abdeckt (aufgrund der Gegenseitigkeit);

  6. Aktueller HIV-Test mit dem negativen Ergebnis (wenn die Aufenthaltsdauer im Rahmen der Visumgültigkeit über 90 Tage hinausgeht).

Wichtiger Hinweis! Die Konsularabteilung der Russischen Föderation kann im Verlauf eines Prüfverfahrens zur Vorlage zusätzlicher Unterlagen auffordern, den Antragsteller zu einem Gespräch einbestellen oder die Bearbeitungsfrist verlängern.

Bitte beachten Sie! Falls Sie kein Bürger von der Republik Österreich sind, müssen folgende Unterlagen zusätzlich vorgelegt werden:

  1. Eine Berechtigung zum durchgängigen Aufenthalt in der Republik Österreich für mehr als 90 Tage für Bürger folgender Staaten: Albanien, Bahrain, Venezuela, Haiti, Ägypten, Irland, Lesotho, Libyen, Mazedonien, Mali, Mexiko, Neuseeland, Vereinigte Arabische Emirate, Oman, Südkorea, Saudi Arabien, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Sierra Leone, Äquatorialguinea, der Republik Südafrika und Japan.

Je nach nationaler Gesetzgebung kann ein Studien- oder Arbeitsvisum, eine Arbeitserlaubnis, Berechtigung zur vorübergehenden Wohnsitznahme, eine befristete Aufenthaltserlaubnis usw. als dokumentarischer Nachweis für den durchgängigen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in der Republik Österreich gelten.

  1. Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in der Republik Österreich oder ein anderes gleichwertiges Dokument für die Bürger von Algerien, Angola, Afghanistan, Bangladesch, Vietnam, Georgien, Indien, Irak, Iran, China, Nordkorea, Nepal, Nigeria, Pakistan, Ruanda, Syrien, Somalia, der Republik Tschad, Sri Lanka, und Äthiopien.

Tarife und Konditionen

Für die Staatsangehörige von Österreich und EU gemäß dem Abkommen zwischen der Russischen Föderation und der Europäischen Gemeinschaft

Bearbeitungsfristen Konsulargebühr Servicegebühre(inkl. MwSt)
10 Arbeitstage 0 € / 35 € 60 €
5 Arbeitstage 70 € 80 €


Gemäß dem Abkommen zwischen der Russischen Föderation und der Europäischen Gemeinschaft über die Erleichterung der Ausstellung von Visa für Bürger der Europäischen Union und für Staatsangehörige der Russischen Föderation in einigen Fällen je nach dem Reiseziel wird der Antragsteller von der Bezahlung der konsularischen Gebühr für die Erteilung des Humanitärvisums befreit.

Bitte beachten Sie! Sind Sie kein Bürger der Europäischen Union oder sind Sie die Personen ohne Staatsbürgerschaft, bitte, berichtigen Sie den Preis Ihres Visums auf der Webseite des russischen Visazentrums oder per Telefon bei dem Operator im Callcenter.


Für die Staatsangehörige von Österreich ausser Abkommen zwischen der Russischen Föderation und der Europäischen Gemeinschaft

Bearbeitungsfristen Konsulargebühr Servicegebühre(inkl. MwSt)
einmaliges Visum    
10 Arbeitstage 84.50 € 60 €
5 Arbeitstage 169 € 80 €

Bitte beachten Sie! Sind Sie kein Bürger der Europäischen Union oder sind Sie die Personen ohne Staatsbürgerschaft, bitte, berichtigen Sie den Preis Ihres Visums auf der Webseite des russischen Visazentrums oder per Telefon bei dem Operator im Callcenter.

Kosten und Bearbeitungsfristen der Visaerstellung für Staatsbürger der übrigen Länder werden individuell berechnet (laut Gebühren, die für diese Staaten festgesetzt sind).


Die Übertragung oder die Wiederherstellung der Visa-unabhängig von der Staatsangehörigkeit

Konsulargebühr Servicegebühre(inkl. MwSt)
34.00 € 60 €

Bitte beachten Sie! Vor der Abgabe der Unterlagen für die Übertragung oder die Wiederherstellung des Visums, bitte präzisieren Sie beim Operator per Telefon im Callcenter die Ordnung, die Liste der Unterlagen, sowie die Bearbeitungsfrist!

Antrag ausfüllen

Zum Ausfüllen eines Visumantrags gehen Sie auf die Seite visa.kdmid.ru


Service für Ausfüllen des elektronischen Visumformulars

Im russischen Visazentrum wird ein zusätzlicher Service für Ausfüllen des elektronischen Visumformulars - bei der Abgabe der Unterlagen im Visazentrum -  oder für Änderung von fehlerhaften Antragspunkten im Namen des Antragstellers (ggbf. über eine bevollmächtigte Person) angeboten. 

Der Visumantrag wird aufgrund der vorgelegten Unterlagen und Angaben  des Antragstellers ausgefüllt und vom Antragsteller eigenhändig unterschrieben.

Die Gebühr für diese Dienstleistung wird zusätzlich zur Servicegebühr erhoben und beträgt 10 EUR pro Visumantrag. Diesen Service können Sie bei der Einreichung der Visumunterlagen in Anspruch nehmen.