Privatvisum
Wichtig zu wissen
Ein reguläres Privatvisum wird für österreichische Staatsangehörige, Staatsangehörige anderer Länder sowie für Staatenlose erteilt, die in die Russische Föderation zu Besuchszwecken einreisen wollen. Bei der Beantragung eines Privatvisums ist eine Einladung vom Föderalen Migrationsdienst vorzulegen, ausgestellt auf Antrag eines gastgebenden russischen Staatsangehörigen oder eines ausländischen Staatsangehörigen mit rechtmäßiger Aufenthaltserlaubnis in der Russischen Föderation.
Ein Privatvisum kann auch für die Einreise in die Russische Föderationzum Zwecke der Inanspruchnahme dringender medizinischer Hilfe, zum Besuch eines schwer kranken Verwandten ersten Grades oder zur Beerdigung eines nahen Verwandten erteilt werden (bei Vorlage entsprechender Nachweise).
Ein Privatvisum wird bis zu 90 Tagen für einmalige oder zweimalige Einreise ausgestellt.
Bitte beachten Sie! Versicherungspolicen, schriftliche Bestätigungen müssen folgende Informationen enthalten:
- Datum des Versicherungsabschlusses;
- Nummer der Versicherungspolice;
- Name und Vorname des Versicherten;
- Angaben zum Versicherungsunternehmen;
- Der Gültigkeitszeitraum der Police muss die gesamte Aufenthaltsdauer in Rußland bei der Ausstellung eines ein- oder zweifachen Visums und für ein Mehrfachvisum die Aufenthaltsdauer der ersten Reise abdecken;
- Übersicht der versicherten medizinischen Leistungen inkl. Krankentransport, einschließlich der Überführung im Falle des Todes;
- Territorialer Gültigkeitsraum (weltweit, einschließlich Rußland; Europa, einschließlich Rußland);
- Unterschrift des Versicherers.
Versicherungspolicen - und Bestätigungen, darunter auch Versicherungskartenformulare mit Stempeln des Versicherungsunternehmens usw., die oben aufgeführte Forderungen nicht erfüllen und den gesetzlichen Vorschriften nicht entsprechen, werden nicht akzeptiert.
Besuchen von Soldatengräber oder zivile Gräber
Für Personen, die in Russland Soldatengräber oder zivile Gräber besuchen (Abkommen Russland – EU, Russland-Norwegen, Russland-Dänemark, Russland-Island, Russland-Schweiz):
ein amtliches Dokument im Original oder beglaubigte Kopie, ausgestellt von den zuständigen russischen Behörden oder vom Roten Kreuz, in dem die Existenz des Grabes bestätigt wird;
ein Dokument im Original oder in Kopie, in dem der Verwandtschaftsgrad (Verwandte ersten Grades*) zwischen dem Antragsteller und dem Begrabenen bestätigt wird.
Sonderfälle
Für Personen, die Soldatengräber oder zivile Gräber besuchen wollen, wird in der Regel kurzfristiges Privatvisum für die Aufenthaltsdauer bis zu 14 Tagen ausgestellt.
*Zu den Verwandten ersten Grades zählen Eltern, Kinder, Enkelkinder, Ehegatten, Großeltern, Geschwister.
Für die Einreise in die Russische Föderation zum Zwecke der Inanspruchnahme dringender medizinischer Hilfe, zum Besuch eines schwer kranken Verwandten ersten Grades oder zur Beerdigung eines nahen Verwandten kann auf Antrag des ausländischen Staatsbürgers und aufgrund der Entscheidung des Botschafters oder Generalkonsuls der Russischen Föderation ein Privatvisum erteilt werden.
Dem Antrag sind zusätzlich folgende Unterlagen beizufügen:
- Verwandschaftsnachweis zwischen dem reisenden Antragsteller und der besuchten oder verstorbenen Person;
- schriftliche Bestätigung von der russischen medizinischen Einrichtung, ausgestellt auf dem offiziellen Briefbogen (mit dem Dienststempel versiegelt), über die Notwendigkeit medizinischer Hilfe, Dringlichkeit einer Behandlung oder Untersuchung, oder über Schwere der Erkrankung pflegebedürftiger Person;
- Sterbeurkunde eines nahen Verwandten des Antragsstellers (Ehemann, Ehefrau, Kinder, Eltern, (u.a. von den als Begleitperson mitreisenden Ehefrau oder Ehemann), Schwester, Bruder);
- Telegramm über den Tod des nahen Verwandten mit einem Vermerk des Postbeamten.
Erforderliche Unterlagen
Für die Erteilung eines einmaligen oder zweimaligen Privatvisums sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Nachweise zum Reisezweck für ein Privatvisum
1.2. Notariell beglaubigtes schriftliches Ersuchen von einem Staatsbürger der EU mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Russischen Föderation für die Einladung der Verwandten ersten Grades (Ehemann/Frau, Kinder, Eltern, Großeltern). Zum Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts ist von der einladenden Person Kopien von entsprechenden Unterlagen zum Aufenthaltsstatus vorzulegen, z.B. eine Aufenthaltserlaubnis;
1.3. Schriftliche Erklärung an das zuständige Generalkonsulat von einem russischen Staatsangehörigen mit der Bitte, den mitreisenden Familienanghörigen, ausländischen Staatsbürgern, Ehepartner oder minderjährigen Kindern, ein Visum auszustellen.
*Bitte beachten Sie!
Für die Erteilung eines Privatvisums (mitreisende Familienangehörige (ausländische Staatsbürger) eines russischen Staatsangehörigen in Österreich rechtmäßig wohnhaft) ist es notwendig die Anwesenheit der einladenden Person. Es ist auch erforderlich Unterlagen zum Nachweis des Verwandtschaftsgrades zu dem Antragsteller/zu der Antragstellerin (Geburtsurkunde des Kindes oder Heiratsurkunde) in Kopien beizulegen.Zu der Erklärung sind folgende Dokumente vorzulegen:
- Kopie von dem russischen Reisepass des Antragsstellers,
- Unterlagen zum Nachweis des Verwandschaftsgrades zu dem Antragsteller (Kopien der Geburtsurkunde des Kindes oder Heiratsurkunde). -
Gültiger Reisepass, der noch mindestens zwei freie Seiten aufweist und 6 Monate nach Visumablauf gültig sein muss. Der vorgelegte Pass darf keine Zweifel hinsichtlich der Echtheit seiner Zugehörigkeit dem Passinhaber erregen, keine nicht amtlich beglaubigten Vermerke, Eintragungen, Korrekturen oder Retuschierungen und keine ausgerissenen oder losen Blätter enthalten;
-
Visumantrag, ausgefüllt in elektronischer Form auf der Internetseite visa.kdmid.ru in Sprachen Russisch oder Englisch. AlleFragen im Visumfragebogen müssen vollständig beantwortet und alle Felder des Visumantrags lückenlos ausgefüllt werden.
Wichtig! Geben Sie als „Destination“ das zuständige russische Visazentrum an („Visa Application Center …“), speichern Sie und drucken Sie Ihren Visumantrag aus. Das online ausgefüllte und ausgedruckte Visumformular wird vom Antragsteller/von der Antragstellerin eigenhändig unterzeichnet, die Unterschrift darf die dafür vorgesehene Feldgröße nicht überschreiten; -
Ein Passbild im Format 3,5 x 4,5 cm, Gesicht frontal von vorne aufgenommen, auf hellem Hintergrund, ohne verdunkelnde Brille und Kopfbedeckung (zulässig nur bei den Personen, deren Religion oder nationale Tradition sie dazu verpflichtet, vorausgesetzt, dass das Passfoto ebenfalls mit Kopfbedeckung aufgenommen wurde);
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Versicherungspolice als Nachweis einer Auslandskrankenversicherung, die in der Russischen Föderation gültig ist und die Geamtdauer des geplanten Aufenthalts.
Wichtiger Hinweis! Die Konsularabteilung der Russischen Föderation kann im Verlauf eines Prüfverfahrens zur Vorlage zusätzlicher Unterlagen auffordern, den Antragsteller zu einem Gespräch einbestellen oder die Bearbeitungsfrist verlängern.
Bitte beachten Sie! Falls Sie kein Bürger von der Republik Österreich sind, müssen folgende Unterlagen zusätzlich vorgelegt werden:
- Eine Berechtigung zum durchgängigen Aufenthalt in der Republik Österreich für mehr als 90 Tage für Bürger folgender Staaten: Albanien, Bahrain, Venezuela, Haiti, Ägypten, Irland, Lesotho, Libyen, Mazedonien, Mali, Mexiko, Neuseeland, Vereinigte Arabische Emirate, Oman, Südkorea, Saudi Arabien, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Sierra Leone, Äquatorialguinea, der Republik Südafrika und Japan.
Je nach nationaler Gesetzgebung kann ein Studien- oder Arbeitsvisum, eine Arbeitserlaubnis, Berechtigung zur vorübergehenden Wohnsitznahme, eine befristete Aufenthaltserlaubnis usw. als dokumentarischer Nachweis für den durchgängigen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in der Republik Österreich gelten.
- Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in der Republik Österreich oder ein anderes gleichwertiges Dokument für die Bürger von Algerien, Angola, Afghanistan, Bangladesch, Vietnam, Georgien, Indien, Irak, Iran, China, Nordkorea, Nepal, Nigeria, Pakistan, Ruanda, Syrien, Somalia, der Republik Tschad, Sri Lanka, und Äthiopien.
Tarife und Konditionen
Für die Staatsangehörige von Österreich und EU
Bearbeitungsfristen | Konsulargebühr | Servicegebühre(inkl. MwSt) |
4-10 werktage | 35 € | 60 € |
1-3 werktage | 70 € | 80 € |
Laut Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über die Erleichterung der Ausstellung von Visa für Bürger der Europäischen Union und für Staatsangehörige der Russischen Föderation können Antragsteller in einigen Fällen je nach Personenkategorie und Reisezweck von der Konsulargebühr für die Ausstellung von Privatvisa befreit werden.
Bitte beachten Sie! Sind Sie kein Bürger der Europäischen Union oder sind Sie die Personen ohne Staatsbürgerschaft, bitte, berichtigen Sie den Preis Ihres Visums auf der Webseite des russischen Visazentrums oder per Telefon bei dem Operator im Callcenter.
Kosten und Bearbeitungsfristen der Visaerstellung für Staatsbürger der übrigen Länder werden individuell berechnet (laut Gebühren, die für diese Staaten festgesetzt sind).
Die Übertragung oder die Wiederherstellung der Visa-unabhängig von der Staatsangehörigkeit
Konsulargebühr | Servicegebühre(inkl. MwSt) |
22.50 € | 60 € |
Bitte beachten Sie! Vor der Abgabe der Unterlagen für die Übertragung oder die Wiederherstellung des Visums, bitte präzisieren Sie beim Operator per Telefon im Callcenter die Ordnung, die Liste der Unterlagen, sowie die Bearbeitungsfrist!
Antrag ausfüllen
Zum Ausfüllen eines Visumantrags gehen Sie auf die Seite visa.kdmid.ru
Service für Ausfüllen des elektronischen Visumformulars
Im russischen Visazentrum wird ein zusätzlicher Service für Ausfüllen des elektronischen Visumformulars - bei der Abgabe der Unterlagen im Visazentrum - oder für Änderung von fehlerhaften Antragspunkten im Namen des Antragstellers (ggbf. über eine bevollmächtigte Person) angeboten.
Der Visumantrag wird aufgrund der vorgelegten Unterlagen und Angaben des Antragstellers ausgefüllt und vom Antragsteller eigenhändig unterschrieben.
Die Gebühr für diese Dienstleistung wird zusätzlich zur Servicegebühr erhoben und beträgt 10 EUR pro Visumantrag. Diesen Service können Sie bei der Einreichung der Visumunterlagen in Anspruch nehmen.