Fragen – Antworten
1. WO UND WANN KONN ICH MEINE UNTERLAGEN EINREICHEN?
2. WER DARF MEINE UNTERLAGEN EINREICHEN?
3. KANN MAN DIE VISAUNTERLAGEN PER POST EINREICHEN?
4. IST EINE VORANMELDUNG NÖTIG?
5. WIEVIELE TAGE VOR MEINER REISE KANN ICH DE UNTERLAGEN EINREICHEN?
6. WIE LANGE DAUERT DIE BEARBEITUNG MEINER UNTERLAGEN?
7. WAS PASSIERT WENN ICH ETWAS FALSCH AUSGEFÜLLT HABE?
8. WIE SOLL ICH VORGEHEN WENN ICH NACH IRAN EINREISEN WILL?
9. KANN ICH AUCH MIT MEINEM EIGENEN FAHRZEUG IN IRAN EINREISEN?
10. DARF EIN KONSUL MEIN SCHON AUSGESTELLTES VISUM AUFHEBEN?
11. WIEVIEL KOSTET EIN VISUM NACH CHINA?
12. WELCHE PAPIERE SIND ERFORDERLICH?
13. WELCHE ZUSÄTZLICHEN UNTERLAGEN WERDEN BENÖTIGT?
14. DARF MAN MIT EINEM INDISCHEN TOURISTENVISUM AUCH ANDEREN TÄTIGKEITEN NACHGEHEN, WIE Z.B. GESCHÄFTSMÖGLICHKEITEN ANBAHNEN, VORLESUNGEN HALTEN, ARTIKEL VERFASSEN ODER RECHERCHEN VORNEHMEN?
1. WO UND WANN KONN ICH MEINE UNTERLAGEN EINREICHEN?
Mo, Di, Do 8:00 – 16:00 Die Entgegennahme von Unterlagen für Visum erfolgt: 8:00 – 15:30
Mi 8:00 – 18:00 Die Entgegennahme von Unterlagen für Visum erfolgt: 8:00 – 17:30
Fr 8:00 – 14:00 Die Entgegennahme von Unterlagen für Visum erfolgt: 8:00 – 13:30
2. WER DARF MEINE UNTERLAGEN EINREICHEN?
l Alle Papiere müssen persönlich oder in Vertretung eingereicht bzw. abgeholt werden
3. KANN MAN DIE VISAUNTERLAGEN PER POST EINREICHEN?
l Die Beantragung des Visums per Postweg wird angenommen.
4. IST EINE VORANMELDUNG NÖTIG?
l Keine Voranmeldung ist nötig. (mit ca. 5 – 10 min Wartezeit ist zu rechnen)
5. WIEVIELE TAGE VOR MEINER REISE KANN ICH DE UNTERLAGEN EINREICHEN?
l Die erforderlichen Papiere können frühestens 50 Tage vor der geplanten Reise angenommen werden.
6. WIE LANGE DAUERT DIE BEARBEITUNG MEINER UNTERLAGEN?
I Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 10 Werktage
7. WAS PASSIERT WENN ICH ETWAS FALSCH AUSGEFÜLLT HABE?
l Falsche und unvollständige Angaben könnten die Verweigerung des Visums nach sich ziehen. Alle dabei entstehenden Folgen hat der Antragsteller selbst zu tragen. Hier können Sie jedoch den Visaantrag vor Ort bei uns ausfüllen und somit können alle Unklarheiten im Vorfeld zu beseitigen.
8. WIE SOLL ICH VORGEHEN WENN ICH NACH TIBET EINREISEN WILL?
l Für die Reise ins Autonome Gebiet Tibet der VR China muss ein Gruppenvisum beantragt werden, und eine Genehmigung vom tibetischen Fremdenverkehrsamt (Tel: 00868916834313, Fax: 00868916834632) ist dabei notwendig.
9. ICH WILL NACH HONGKONG BZW. NACH MACAU REISEN. BRAUCHE ICH HIER EIN VISUM?
Für die Einreise nach Hongkong oder Macau (für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen) besteht keine Visapflicht, doch ist ohne Visum eine Weiterreise auf das Festland nicht möglich. Bei der Einreise nach Hongkong muss der Reisepass noch mindestens sechs Monate gültig sein. Wenn die Einreise vom Festland erfolgt und eine Rückkehr auf das Festland geplant ist, muss ein chinesisches Visum für zweimaliges Einreisen beantragt werden.
10. WIE SOLL ICH VORGEHEN WENN MEIN VISUM MIT Q1, S1, X1, J1, Z, D VERSEHEN IST?
l Personen, deren Visum mit Q1, S1, X1, J1, Z, D versehen ist, haben innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise nach China bei der Einwanderungsabteilung der örtlichen Behörde für öffentliche Sicherheit in dem beabsichtigten Aufenthaltsort eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.
11. KANN ICH AUCH MIT MEINEM EIGENEN FAHRZEUG IN CHINA EINREISEN?
l Wenn Sie mit eigenem Fahrzeug in China einreisen möchten, sollen Sie an einer Reisegruppe teilnehmen und durch ein chinesisches Reisebüro eine schriftliche Sondergenehmigung beantragen.
12. DARF ICH OHNE SPEZIELLE GENEHMIGUNG IN CHINA ARBEITEN ODER EINEN BERUF AUSÜBEN?
l Ohne Genehmigung ist Arbeitsaufnahme oder Ausübung einer Berufstätigkeit in China nicht gestattet.
13. DARF EIN KONSUL MEIN SCHON AUSGESTELLTES VISUM AUFHEBEN?
1 Die zuständigen Konsule sind berechtigt, die Kategorie des Visums, die Gültigkeits- und Aufenthaltsdauer sowie die Anzahl der Einreisen gemäß den chinesischen Gesetzen und Vorschriften zu bestimmen, Anträge zurückzuweisen bzw. Ein bereites ausgestelltes Visum zu ändern oder aufzuheben, ohne es zu begründen.
14. DARF MAN MIT EINEM IRANISCHEN TOURISTENVISUM AUCH ANDEREN TÄTIGKEITEN NACHGEHEN, WIE Z.B. GESCHÄFTSMÖGLICHKEITEN ANBAHNEN, VORLESUNGEN HALTEN, ARTIKEL VERFASSEN ODER RECHERCHEN VORNEHMEN?
1 Ein Touristenvisum gestattet nur Tätigkeiten, deren Zweck ausschließlich der Erholung oder der Besichtigung von Natur- oder Kulturdenkmälern dient. Ein Inhaber eines Touristenvisums darf keinerlei andere Zwecke verfolgen. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass der Aufenthaltszweck im Antragsformular genau definiert ist; der zuständige Visa Officer wird Sie diesbezüglich eingehend beraten.