Geschäftsvisum

 

Geschäftsvisum

 

Wichtig zu wissen

Ein reguläres Geschäftsvisum wird für österreichische Staatsangehörige, Staatsangehörige anderer Länder sowie für erteilt, die in die Russische Föderation für Geschäftszwecke einreisen wollen (Geschäftsverhandlungen, Seminare, Konferenzen, Verhandlungen mit den Geschäftspartnern).

Ein Geschäftsvisum wird bei Vorlage einer vom Föderalen Migrationsdienst  der Russischen Föderation (FMS) ausgestellten Einladung, einer Entscheidung des Ministeriums für Auswärtige Angelenheiten der Russischen Föderation (MID) oder bei Vorlage eines schriftlichen Ersuchens von der einladenden Organisation erteilt*.

Ein Geschäftsvisum wird für eine oder für zwei Einreisen bis zu 90 Tagen Aufenthaltsdauer, sowie für mehrere Einreisen bis zu 1 Jahr oder für die Dauer von 2 bis 5 Jahren ausgestellt.

Wichtig! Die Aufenthaltsdauer in der Russischen Föderation mit einem mehrmaligen Geschäftsvisum darf die Gesamtdauer von höchstens 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreiten.

Bitte beachten Sie! Versicherungspolicen, schriftliche Bestätigungen müssen folgende Informationen enthalten:

  1. Datum des Versicherungsabschlusses;
  2. Nummer der Versicherungspolice;
  3. Name und Vorname des Versicherten;
  4. Angaben zum Versicherungsunternehmen;
  5. Der Gültigkeitszeitraum der Police muss die gesamte Aufenthaltsdauer in Rußland bei der Ausstellung eines ein- oder zweifachen Visums und für ein Mehrfachvisum die Aufenthaltsdauer der ersten Reise abdecken;
  6. Übersicht der versicherten medizinischen Leistungen inkl. Krankentransport, einschließlich der Überführung im Falle des Todes;
  7. Territorialer Gültigkeitsraum (weltweit, einschließlich Rußland; Europa, einschließlich Rußland);
  8. Unterschrift des Versicherers.

Versicherungspolicen - und Bestätigungen, darunter auch Versicherungskartenformulare mit Stempeln des Versicherungsunternehmens usw., die oben aufgeführte Forderungen nicht erfüllen und den gesetzlichen Vorschriften nicht entsprechen, werden nicht akzeptiert.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Beantragung eines einmaligen, zweimaligen oder mehrmaligen Geschäftsvisums sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  1. Nachweise zum Reisezweck für ein Geschäftsvisum

    1.1 Einladung im Original für die Einreise in die Russische Föderation, ausgestellt vom Föderalen Migrationsdienst der Russischen Föderation oder dessen regionalen Vertretungen;

    1.2 Entscheidung des Ministeriums für Auswärtige Anegelegenheiten der Russischen Föderation über die Visumerteilung für einen ausländischen Staatsbürger, die an die diplomatische Vertretung oder Konsularabteilung der Russischen Föderation per telex schriftlich mitgeteilt wird

    1.3 Für Unternehmer und Organisationsvertreter ein schriftliches Ersuchen* der einladenden russischen Organisation im Original oder in Kopie. Als einladende Organisationen gelten laut Art.4 des Abkommens: juristische Person, Unternehmen, Organisation, Firmen, Einrichtungen sowie deren Filialen.

    *Schriftliches Ersuchen
    Das Ersuchen wird auf einem Briefbogen der einladenden Organisation erstellt und muss folgende Angaben enthalten:

    a) zur eingeladenen Person – Name und Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Nummer des Ausweispapiers, Zeitraum und Zweck der Reise, Häufigkeit der Einreise, Reiseroute;

    b) zur gastgebenden juristischen Person, Organisation oder zum gastgebenden Unternehmen – vollständige Bezeichnung und Anschrift dieser juristischen Person, die Steueridentifikationsnummer, Register- und Anmeldungsnummer, Name und Funktionen des Unterzeichners (Generaldirektor oder Stellvertretende Direktor), Unternehmenssiegel.

  2. Gültiger Reisepass, der noch mindestens zwei freie Seiten aufweist und 6 Monate nach Visumablauf gültig sein muss. Der vorgelegte Pass darf keine Zweifel hinsichtlich der Echtheit seiner Zugehörigkeit dem Passinhaber erregen, keine nicht amtlich beglaubigten Vermerke, Eintragungen, Korrekturen oder Retuschierungen und keine ausgerissenen oder losen Blätter enthalten;

  3. Visumantragausgefülltin in elektronischer Form  auf der Internetseite visa.kdmid.ru in Sprachen Russisch oder Englisch. AlleFragen im Visumfragebogen müssen vollständig beantwortet und alle Felder des Visumantrags lückenlos ausgefüllt werden.
    Wichtig! Geben Sie als „Destination“ das zuständige Russische Visazentrum an („Visa Application Center …“), speichern Sie und drucken Sie Ihren Visumantrag aus. Das online ausgefüllte und ausgedruckte Visumformular wird vom vom Antragsteller/von der Antragstellerin eigenhändig unterzeichnet, die Unterschrift darf die dafür vorgesehene Feldgröße nicht überschreiten;

  4. Ein Passbild im Format 3,5 x 4,5 cm, Gesicht frontal von vorne aufgenommen, auf hellem Hintergrund, ohne verdunkelnde Brille und Kopfbedeckung (zulässig nur bei den Personen, deren Religion oder nationale Tradition sie dazu verpflichtet, vorausgesetzt, dass das Passfoto ebenfalls mit Kopfbedeckung aufgenommen wurde);

  5. Versicherungspolice als Nachweis einer Auslandskrankenversicherungdie in der Russischen Föderation gültig ist und die Gesamtdauer des geplanten Aufenthalts abdeckt (aufgrund der Gegenseitigkeit);

Wichtiger Hinweis! Die Konsularabteilung der Russischen Föderation kann im Verlauf eines Prüfverfahrens zur Vorlage zusätzlicher Unterlagen auffordern, den Antragsteller zu einem Gespräch einbestellen oder die Bearbeitungsfrist verlängern.

Bitte beachten Sie! Falls Sie kein Bürger von der Republik Österreich sind, müssen folgende Unterlagen zusätzlich vorgelegt werden:

  1. Eine Berechtigung zum durchgängigen Aufenthalt in der Republik Österreich für mehr als 90 Tage für Bürger folgender Staaten: Albanien, Bahrain, Venezuela, Haiti, Ägypten, Irland, Lesotho, Libyen, Mazedonien, Mali, Mexiko, Neuseeland, Vereinigte Arabische Emirate, Oman, Südkorea, Saudi Arabien, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Sierra Leone, Äquatorialguinea, der Republik Südafrika und Japan.

Je nach nationaler Gesetzgebung kann ein Studien- oder Arbeitsvisum, eine Arbeitserlaubnis, Berechtigung zur vorübergehenden Wohnsitznahme, eine befristete Aufenthaltserlaubnis usw. als dokumentarischer Nachweis für den durchgängigen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in der Republik Österreich gelten.

  1. Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in der Republik Österreich oder ein anderes gleichwertiges Dokument für die Bürger von Algerien, Angola, Afghanistan, Bangladesch, Vietnam, Georgien, Indien, Irak, Iran, China, Nordkorea, Nepal, Nigeria, Pakistan, Ruanda, Syrien, Somalia, der Republik Tschad, Sri Lanka, und Äthiopien.

Russisches Visazentrum in Salzburg

Russisches Visazentrum in Salzburg

Für die Staatsangehörige von Österreich und EU

Bearbeitungsfristen Konsulargebühr Servicegebühre(inkl. MwSt)
Einmaliges, zweimaliges und mehrmaliges visum    
4-10 werktage 35 € 30 €
1-3 werktage 70 € 30 €

Bitte beachten Sie! Sind Sie kein Bürger der Europäischen Union oder sind Sie die Personen ohne Staatsbürgerschaft, bitte, berichtigen  Sie den Preis Ihres Visums auf der Webseite des russischen Visazentrums oder per Telefon bei dem Operator im Callcenter.

Kosten und Bearbeitungsfristen der Visaerstellung für Staatsbürger der übrigen Länder werden individuell berechnet (laut Gebühren, die für diese Staaten festgesetzt sind).


Die Übertragung oder die Wiederherstellung der Visa-unabhängig von der Staatsangehörigkeit

Konsulargebühr Servicegebühre
(inkl. MwSt)
22.50 € 30 €

Bitte beachten Sie! Vor der Abgabe der Unterlagen für die Übertragung oder die Wiederherstellung des Visums, bitte präzisieren Sie beim Operator per Telefon im Callcenter die Ordnung, die Liste der Unterlagen, sowie die Bearbeitungsfrist!

Antrag ausfüllen

Zum Ausfüllen eines Visumantrags gehen Sie auf die Seite visa.kdmid.ru


Service für Ausfüllen des elektronischen Visumformulars

Im Russischen Visazentrum wird ein zusätzlicher Service für Ausfüllen des elektronischen Visumformulars - bei der Abgabe der Unterlagen im Visazentrum -  oder für Änderung von fehlerhaften Antragspunkten im Namen des Antragstellers (ggbf. über eine bevollmächtigte Person) angeboten. 

Der Visumantrag wird aufgrund der vorgelegten Unterlagen und Angaben  des Antragstellers ausgefüllt und vom Antragsteller eigenhändig unterschrieben.

Die Gebühr für diese Dienstleistung wird zusätzlich zur Servicegebühr erhoben und beträgt 10 EUR pro Visumantrag. Diesen Service können Sie bei der Einreichung der Visumunterlagen in Anspruch nehmen.