Тouristenvisum
Wichtig zu wissen
Ein reguläres Touristenvisum wird für österreichische Staatsangehörige, Staatsangehörige anderer Länder sowie für Staatenlose für kurzfristige Aufenthalte mit dem touristischem Zweck (Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen, Reiseführungen, Besichtigung der Sehenswürdigkeiten) erteilt. Zum Nachweis des Reisezwecks bei Tousitenvisa ist eine Bestätigung zur Aufnahme eines ausländischen Touristen von einem im Einheitlichen Föderalen Touristenregister eingetragenen Reiseveranstalter vorzulegen.
Zulässig im Rahmen eines Touristenvisums sind auch die Einreisen zu Zwecken, wie kurzfristige Geschäftsverhandlungen, Teilnahme an den Ausstellungen, Messen und Auktionen, sowie medizinische Beratung oder Untersuchung. In solchen Fällen muss in der Reisebestätigung für ausländischen Touristen als Reisezweck „zweckgebundener Tourismus“ eingetragen werden, das Visum wird dann für die angegebene Dauer der Veranstaltung erteilt (jedoch nicht länger als 30 Tage). Für 30 Tage darf ein solches Visum in der Regel nicht erteilt werden.
Ein Touristenvisum kann zur einmaligen oder zweimaligen Einreise ausgestellt werden.
Ein zweimaliges Touristenvisum wird nur dann erteilt, wenn während des Aufenthalts in Russland eine Reise in ein grenzendes drittes Land (GUS-Länder, Baltikum) geplant ist oder in die Länder, bei denen eine Rückreise über Russland erfolgen muss (z.B. China, Mongolei). Die Reiseroute muss in solchen Fällen in einer Reisebestätigung (Bestätigung für Unterbringung eines ausländischen Touristen) angegeben werden.
Maximale Aufenthaltsdauer in Russland mit einem Touristenvisum beträgt bis zu 30 Tage.
Bitte beachten Sie! Versicherungspolicen, schriftliche Bestätigungen müssen folgende Informationen enthalten:
- Datum des Versicherungsabschlusses;
- Nummer der Versicherungspolice;
- Name und Vorname des Versicherten;
- Angaben zum Versicherungsunternehmen;
- Der Gültigkeitszeitraum der Police muss die gesamte Aufenthaltsdauer in Rußland bei der Ausstellung eines ein- oder zweifachen Visums und für ein Mehrfachvisum die Aufenthaltsdauer der ersten Reise abdecken;
- Übersicht der versicherten medizinischen Leistungen inkl. Krankentransport, einschließlich der Überführung im Falle des Todes;
- Territorialer Gültigkeitsraum (weltweit, einschließlich Rußland; Europa, einschließlich Rußland);
- Unterschrift des Versicherers.
Versicherungspolicen - und Bestätigungen, darunter auch Versicherungskartenformulare mit Stempeln des Versicherungsunternehmens usw., die oben aufgeführte Forderungen nicht erfüllen und den gesetzlichen Vorschriften nicht entsprechen, werden nicht akzeptiert.
Erforderliche Unterlagen
Für die Erteilung eines einmaligen oder zweimaligen Touristenvisums sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Eine Bestätigung zur Aufnahme eines ausländischen Touristen von einem im Einheitlichen Föderalen Touristenregister eingetragenen Reiseveranstalter;
- Gültiger Reisepass, der noch mindestens zwei freie Seiten aufweist und mindestens 6 Monate nach Visumablauf gültig sein muss. Der vorgelegte Pass darf keine Zweifel hinsichtlich der Echtheit seiner Zugehörigkeit dem Passinhaber erregen, keine nicht amtlich beglaubigte Vermerke, Eintragungen, Korrekturen oder Retuschierungen und keine ausgerissenen oder losen Blätter enthalten;
- Visumantrag, ausgefülltin elektronischer Form auf der Internetseite visa.kdmid.ru in Sprachen Russisch oder Englisch. AlleFragen im Visumfragebogen müssen vollständig beantwortet und alle Felder des Visumantrags lückenlos ausgefüllt werden.
Wichtig! Geben Sie als „Destination“ das zuständige Russische Visazentrum an („Visa Application Center …“), speichern Sie und drucken Sie Ihren Visumantrag aus. Das online ausgefüllte und ausgedruckte Visumformular wird vom Antragsteller/von der Antragstellerin eigenhändig unterzeichnet, die Unterschrift darf die dafür vorgesehene Feldgröße nicht überschreiten; - Ein Passbild im Format 3,5 x 4,5 cm, Gesicht frontal von vorne aufgenommen, auf hellem Hintergrund, ohne verdunkelnde Brille und Kopfbedeckung (zulässig nur bei den Personen, deren Religion oder nationale Tradition sie dazu verpflichtet, vorausgesetzt, dass das Passfoto ebenfalls mit Kopfbedeckung aufgenommen wurde);
- Versicherungspolice als Nachweis einer Auslandskrankenversicherung, die in der Russischen Föderation gültig ist und die Gesamtdauer des geplanten Aufenthalts abdeckt (aufgrund der Gegenseitigkeit.
Wichtiger Hinweis! Die Konsularabteilung der Russischen Föderation kann im Verlauf eines Prüfverfahrens zur Vorlage zusätzlicher Unterlagen auffordern, den Antragsteller zu einem Gespräch einbestellen oder die Bearbeitungsfrist verlängern.
Bitte beachten Sie! Falls Sie kein Bürger von der Republik Österreich sind, müssen folgende Unterlagen zusätzlich vorgelegt werden:
- Eine Berechtigung zum durchgängigen Aufenthalt in der Republik Österreich für mehr als 90 Tage für Bürger folgender Staaten: Albanien, Bahrain, Venezuela, Haiti, Ägypten, Irland, Lesotho, Libyen, Mazedonien, Mali, Mexiko, Neuseeland, Vereinigte Arabische Emirate, Oman, Südkorea, Saudi Arabien, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Sierra Leone, Äquatorialguinea, der Republik Südafrika und Japan.
Je nach nationaler Gesetzgebung kann ein Studien- oder Arbeitsvisum, eine Arbeitserlaubnis, Berechtigung zur vorübergehenden Wohnsitznahme, eine befristete Aufenthaltserlaubnis usw. als dokumentarischer Nachweis für den durchgängigen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in der Republik Österreich gelten.
- Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in der Republik Österreich oder ein anderes gleichwertiges Dokument für die Bürger von Algerien, Angola, Afghanistan, Bangladesch, Vietnam, Georgien, Indien, Irak, Iran, China, Nordkorea, Nepal, Nigeria, Pakistan, Ruanda, Syrien, Somalia, der Republik Tschad, Sri Lanka, und Äthiopien.
Russisches Visazentrum in Salzburg
Russisches Visazentrum in Salzburg
Für die Staatsangehörige von Österreich und EU
Bearbeitungsfristen | Konsulargebühr | Servicegebühre(inkl. MwSt) |
Einmaliges, zweimaliges visum | ||
4-10 werktage | 35 € | 30 € |
1-3 werktage | 70 € | 30 € |
Bitte beachten Sie! Sind Sie kein Bürger der Europäischen Union oder sind Sie die Personen ohne Staatsbürgerschaft, bitte, berichtigen Sie den Preis Ihres Visums auf der Webseite des russischen Visazentrums oder per Telefon bei dem Operator im Callcenter.
Kosten und Bearbeitungsfristen der Visaerstellung für Staatsbürger der übrigen Länder werden individuell berechnet (laut Gebühren, die für diese Staaten festgesetzt sind).
Antrag ausfüllen
Zum Ausfüllen eines Visumantrags gehen Sie auf die Seite visa.kdmid.ru
Service für Ausfüllen des elektronischen Visumformulars
Im Russischen Visazentrum wird ein zusätzlicher Service für Ausfüllen des elektronischen Visumformulars - bei der Abgabe der Unterlagen im Visazentrum - oder für Änderung von fehlerhaften Antragspunkten im Namen des Antragstellers (ggbf. über eine bevollmächtigte Person) angeboten.
Der Visumantrag wird aufgrund der vorgelegten Unterlagen und Angaben des Antragstellers ausgefüllt und vom Antragsteller eigenhändig unterschrieben.
Die Gebühr für diese Dienstleistung wird zusätzlich zur Servicegebühr erhoben und beträgt 10 EUR pro Visumantrag. Diesen Service können Sie bei der Einreichung der Visumunterlagen in Anspruch nehmen.