Fragen-Anworten
1. WO UND WANN KONN ICH MEINE UNTERLAGEN EINREICHEN?
2. WER DARF MEINE UNTERLAGEN EINREICHEN?
3. KANN MAN DIE VISAUNTERLAGEN PER POST EINREICHEN?
4. IST EINE VORANMELDUNG NÖTIG?
5. WIEVIELE TAGE VOR MEINER REISE KANN ICH DE UNTERLAGEN EINREICHEN?
6. WIE LANGE DAUERT DIE BEARBEITUNG MEINER UNTERLAGEN?
7. WAS PASSIERT WENN ICH ETWAS FALSCH AUSGEFÜLLT HABE?
8. WIE SOLL ICH VORGEHEN WENN ICH NACH TIBET EINREISEN WILL?
9. ICH WILL NACH HONGKONG BZW. NACH MACAU REISEN. BRAUCHE ICH HIER EIN VISUM?
10. WIE SOLL ICH VORGEHEN WENN MEIN VISUM MIT Q1, S1, X1, J1, Z, D VERSEHEN IST?
11. KANN ICH AUCH MIT MEINEM EIGENEN FAHRZEUG IN CHINA EINREISEN?
12. DARF ICH OHNE SPEZIELLE GENEHMIGUNG IN CHINA ARBEITEN ODER EINEN BERUF AUSÜBEN?
13. DARF EIN KONSUL MEIN SCHON AUSGESTELLTES VISUM AUFHEBEN?
14. WIEVIEL KOSTET EIN VISUM NACH CHINA?
15. WELCHE PAPIERE SIND ERFORDERLICH?
16. WELCHE ZUSÄTZLICHEN UNTERLAGEN WERDEN BENÖTIGT?
1. WO UND WANN KONN ICH MEINE UNTERLAGEN EINREICHEN?
Sie können Ihre Unterlagen in unserem Büro am Rennweg 33B, 1030 Wien von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 15:00 Uhr einreichen.
2. WER DARF MEINE UNTERLAGEN EINREICHEN?
l Alle Papiere müssen persönlich oder in Vertretung eingereicht bzw. abgeholt werden
3. KANN MAN DIE VISAUNTERLAGEN PER POST EINREICHEN?
l Die Beantragung des Visums per Postweg wird angenommen.
4. IST EINE VORANMELDUNG NÖTIG?
l Keine Voranmeldung ist nötig. (mit ca. 5 – 10 min Wartezeit ist zu rechnen)
5. WIEVIELE TAGE VOR MEINER REISE KANN ICH DE UNTERLAGEN EINREICHEN?
l Die erforderlichen Papiere können frühestens 50 Tage vor der geplanten Reise angenommen werden.
6. WIE LANGE DAUERT DIE BEARBEITUNG MEINER UNTERLAGEN?
I Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 10 Werktage
7. WAS PASSIERT WENN ICH ETWAS FALSCH AUSGEFÜLLT HABE?
l Falsche und unvollständige Angaben könnten die Verweigerung des Visums nach sich ziehen. Alle dabei entstehenden Folgen hat der Antragsteller selbst zu tragen. Hier können Sie jedoch den Visaantrag vor Ort bei uns ausfüllen und somit können alle Unklarheiten im Vorfeld zu beseitigen.
8. WIE SOLL ICH VORGEHEN WENN ICH NACH TIBET EINREISEN WILL?
l Für die Reise ins Autonome Gebiet Tibet der VR China muss ein Gruppenvisum beantragt werden, und eine Genehmigung vom tibetischen Fremdenverkehrsamt (Tel: 00868916834313, Fax: 00868916834632) ist dabei notwendig.
9. ICH WILL NACH HONGKONG BZW. NACH MACAU REISEN. BRAUCHE ICH HIER EIN VISUM?
Für die Einreise nach Hongkong oder Macau (für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen) besteht keine Visapflicht, doch ist ohne Visum eine Weiterreise auf das Festland nicht möglich. Bei der Einreise nach Hongkong muss der Reisepass noch mindestens sechs Monate gültig sein. Wenn die Einreise vom Festland erfolgt und eine Rückkehr auf das Festland geplant ist, muss ein chinesisches Visum für zweimaliges Einreisen beantragt werden.
10. WIE SOLL ICH VORGEHEN WENN MEIN VISUM MIT Q1, S1, X1, J1, Z, D VERSEHEN IST?
l Personen, deren Visum mit Q1, S1, X1, J1, Z, D versehen ist, haben innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise nach China bei der Einwanderungsabteilung der örtlichen Behörde für öffentliche Sicherheit in dem beabsichtigten Aufenthaltsort eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.
11. KANN ICH AUCH MIT MEINEM EIGENEN FAHRZEUG IN CHINA EINREISEN?
l Wenn Sie mit eigenem Fahrzeug in China einreisen möchten, sollen Sie an einer Reisegruppe teilnehmen und durch ein chinesisches Reisebüro eine schriftliche Sondergenehmigung beantragen.
12. DARF ICH OHNE SPEZIELLE GENEHMIGUNG IN CHINA ARBEITEN ODER EINEN BERUF AUSÜBEN?
l Ohne Genehmigung ist Arbeitsaufnahme oder Ausübung einer Berufstätigkeit in China nicht gestattet.
13. DARF EIN KONSUL MEIN SCHON AUSGESTELLTES VISUM AUFHEBEN?
l Die zuständigen Konsule sind berechtigt, die Kategorie des Visums, die Gültigkeits- und Aufenthaltsdauer sowie die Anzahl der Einreisen gemäß den chinesischen Gesetzen und Vorschriften zu bestimmen, Anträge zurückzuweisen bzw. Ein bereites ausgestelltes Visum zu ändern oder aufzuheben, ohne es zu begründen.
14. WIEVIEL KOSTET EIN VISUM NACH CHINA?
Staatsangehörigkeit | Anzahl der Einreisen | Konsulargebühr | Servicegebühr (inkl. MwSt) | TOTAL € |
Schengenstaaten | Einmalig | 60 | 30 | 90 |
Zweimalig | 60 | 30 | 90 | |
Mehrmalig 6 Monate |
60 | 30 | 90 | |
Mehrmalig 12 Monate |
60 | 30 | 90 | |
Drittstaaten | Einmalig | 33 | 30 | 63 |
Zweimalig | 50 | 30 | 80 | |
Mehrmalig 6 Monate |
70 | 30 | 100 | |
Mehrmalig 12 Monate |
100 | 30 | 130 | |
USA | Einmalig | 120 | 30 | 150 |
Zweimalig | ||||
Mehrmalig |
||||
Kanada | Einmalig | 73 | 30 | 103 |
Zweimalig | ||||
Mehrmalig |
||||
Rumänien Bulgarien |
Einmalig | 60 | 30 | 90 |
Zweimalig | 80 | 30 | 110 | |
Mehrmalig |
120 | 30 | 150 |
15. WELCHE PAPIERE SIND ERFORDERLICH?
(1) Reisepass
Original Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten ab Antragstellung und 2 freien Seiten für Visa. Eine Kopie der Seite mit persönlichen Daten. Falls es im Pass separate Seiten für Foto und persönliche Daten gibt, sind jeweils Kopien dieser Seiten vorzulegen.
(2) Visa-Antragsformular und farbiges Passbild
Ein vollständig ausgefülltes Visa-Antragsformular und ein aktuelles farbiges Passbild (ohne Kopfbedeckung, von vorn) vor hellem Hintergrund (Größe: 48mm x 33mm). Das Passbild ist auf das Visa-Antragsformular (http://www.chinaembassy.at/det/qz/vbsg/P020130905778982923978.pdf)aufzukleben.
(3) Nachweis der Aufenthaltserlaubnis (gilt für alle Antragsteller, die ein Visum in einem Land beantragen, dessen Staatsangehörige sie nicht sind)
Wenn Sie ein Visum in einem Land beantragen, dessen Staatsangehöriger Sie nicht sind, müssen Sie Original und Kopie entsprechend gültiger Aufenthaltsdokumente, eine Arbeits- oder Studienerlaubnis oder andere gültige Unterlagen vorlegen, die von den jeweils zuständigen Behörden des Landes, in dem sich das Center befindet, ausgestellt wurden und den Antragsteller zu einem Aufenthalt berechtigen.
(4) Kopien vorheriger chinesischer Reisepässe oder vorheriger chinesischer Visa .
Sollten Auslandschinesen zum ersten Mal ein chinesisches Visum beantragen, sind das Original des letzten chinesischen Reisepasses und eine Kopie der Seite mit persönlichen Daten vorzulegen.Wenn Sie keine Kopien vorheriger chinesischer Reisepässe oder vorheriger chinesischer Visa vorhand haben, dann bitte mitbringen Sie die Kopien von Ihre Einbürgerungsurkunde.
Sollten Sie vorher bereits chinesische Visa erhalten haben und ein chinesisches Visum mit einem neuen ausländischen Reisepass beantragen, der keine chinesischen Visa enthält, sollten Sie dementsprechend eine Kopie der Seite mit persönlichen Daten des alten ausländischen Reisepasses vorlegen. Falls es im Pass separate Seiten für Foto und persönliche Daten gibt, sind jeweils Kopien dieser Seiten vorzulegen. Eine Kopie des darin enthaltenen chinesischen Visums ist ebenfalls vorzulegen. (Falls Ihr Name im aktuellen Reisepass von Ihrem Namen im alten Reisepass abweicht, ist ein offizielles Dokument über die Namensänderung vorzulegen.)
16. WELCHE ZUSÄTZLICHEN UNTERLAGEN WERDEN BENÖTIGT?
F
Ein offizielles Einladungsschreiben einer zuständigen Institution oder Person aus China. Das Einladungsschreiben muss folgende Informationen enthalten:
(1) persönliche Daten des Antragstellers (vollständiger Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Passnummer)
(2) Angaben zur geplanten Reise (Reisezweck, Zeitraum, Reiseziel(e), Beziehung des Antragstellers zur einladenden Person/Institution, Auskunft über jegliche finanzielle Unterstützung während des Aufenthalts in China)
(3) Informationen über die einladende Person/Institution (vollständiger Name, Adresse, Telefonnummer, Stempel und Unterschrift der einladenden Person/Institution oder eines gesetzlichen Vertreters)
M
(1) Unterlagen hinsichtlich gewerblicher Tätigkeiten bzw. ein Einladungsschreiben eines Handelspartners aus China oder Einladungen zu Messen. Das Einladungschreiben muss folgende Angaben enthalten:
a) persönliche Daten des Antragstellers (vollständiger Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Passnummer)
b) Angaben zur geplanten Reise (Reisezweck, Ein- und Ausreisedatum, Reiseziel(e), Beziehung des Antragstellers zur einladenden Person/Institution, Auskunft über jegliche finanzielle Unterstützung während des Aufenthalts in China)
c) Informationen über die einladende Person/Institution (vollständiger Name, Adresse, Telefonnummer, Stempel und Unterschrift der einladenden Person/Institution oder eines gesetzlichen Vertreters)
(2) Antragsteller, der die Anteilscheine bzw. Investmentzertifikate, Gewerbliche Schutzrechte oder ähnliche Dokumente einreichen, können ein M-Visum zur mehrmaligen Einreise mit einer Gültigkeit von 6 Monaten beantragen, wenn Kopien der oben erwähnten Visa oder der entsprechenden Dokumente vorgelegt werden.
L
Unterlagen, die den Reiseverlauf dokumentieren, einschließlich bestätigter Flugtickets (Ein- und Ausreise) und Nachweis über eine Hotelreservierung für die gesamte Aufenthaltsdauer in China, ggf. weitere Buchungsunterlagen (z. B. für Rundreisen oder Kreuzfahrten) .
Oder ein Einladungsschreiben für Touristen (Invitation Letter for Tourist), das von einer zuständigen Institution oder Person ausgestellt wurde.
Das Einladungsschreiben für Touristen muss folgende Angaben enthalten:
a) persönliche Daten des Antragstellers (vollständiger Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Passnummer)
b) Angaben zur geplanten Reise, ( Ein- und Ausreisedatum, Reiseziel(e), Angaben zur Hotelunterkunft usw.)
c) Informationen über die einladende Person/Institution (Name der einladenden Institution bzw. Ansprechpartner, Adresse, Telefonnummer, Stempel und Unterschrift der einladenden Person/Institution oder eines gesetzlichen Vertreters)
Q1
Für Familienbesuche sind folgende Dokumente einzureichen:
(1) ein Einladungsschreiben eines chinesischen Bürgers oder eines ausländischen Bürgers mit einer Daueraufenthaltsgenehmigung für China. Das Einladungsschreiben muss folgende Angaben enthalten:
a) persönliche Daten des Antragstellers (vollständiger Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Passnummer)
b) Angaben bezüglich des Besuchs (Anlass, beabsichtigtes Einreisedatum, beabsichtigte Reiseziel(e), beabsichtigte Aufenthaltsdauer, Beziehung des Antragstellers zur einladenden Person/Institution, Auskunft über jegliche finanzielle Unterstützung während des Aufenthalts in China)
c) Informationen über die einladende Person (vollständiger Name, Adresse, Telefonnummer und Unterschrift der einladenden Person)
(2) Kopie des chinesischen Personalausweises (beidseitig) oder Reisepasses und Daueraufenthaltsgenehmigung der einladenden Person
(3) Original und Kopie der jeweiligen Personenstandsurkunden, aus denen das Verwandtschaftsverhältnis zwischen einladender und eingeladener Person hervorgeht (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, beglaubigte Abstammungsurkunden oder andere beglaubigte Personenstandsurkunden)
„Familienangehörige" bezieht sich auf Ehegatten, Eltern, Söhne, Töchter, Schwiegersöhne oder -töchter, Brüder, Schwester, Großeltern, Eltern und Schwiegereltern.
Für ein Pflegeverhältnis (Kinder betreffend) chinesischer Bürger sind folgende Dokumente einzureichen:
(1) Original und Kopie der Reisepässe der leiblichen Eltern oder des gesetzlichen Vormundes sowie beglaubigte Personenstandsurkunden, aus denen das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Eltern oder Vormund und Kindern hervorgeht
(2) eine von der chinesischen Botschaft oder dem chinesischen Generalkonsulat beglaubigter Beschluss des Vormundschaftsgerichtes oder eine Pflegeerlaubnis, die entweder in China oder im Ausland ausgestellt wurden
(3) ein von den chinesischen Pflegeeltern verfasstes Schreiben, in welchem dem Pflegeverhältnis zugestimmt wird und eine Kopie des Personalausweises (beidseitig) der Pflegeeltern
(4) eine Kopie der Aufenthaltsdokumente, die belegen, dass sich die Eltern/ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes im Ausland aufgehalten haben, falls die Eltern/ein Elternteil chinesische Bürger sind
Bitte beachten Sie:
Inhaber eines Q1-Visums müssen innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise nach China bei der Einwanderungsabteilung der örtlichen Behörde für öffentliche Sicherheit in dem beabsichtigten Aufenthaltsort eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen
Q2
(1) ein Einladungsschreiben eines chinesischen Bürgers oder eines ausländischen Bürgers mit einer Daueraufenthaltsgenehmigung für China. Das Einladungsschreiben muss folgende Angaben enthalten:
a) persönliche Daten des Antragstellers (vollständiger Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Passnummer)
b) Angaben bezüglich des Besuchs (Anlass, Ein- und Ausreisedatum, Reiseziel(e), Beziehung zwischen einladender und eingeladener Person, Auskunft über jegliche finanzielle Unterstützung während des Aufenthalts in China)
c) Informationen über die einladende Person (vollständiger Name, Adresse, Telefonnummer, Unterschrift der einladenden Person)
(2) Kopie des chinesischen Personalausweises (beidseitig) oder Reisepasses und Daueraufenthaltsgenehmigung der einladenden Person
S1
Antragsteller, die Ihre in China lebenden Verwandten länger als 180 Tage besuchen möchten, müssen folgende Unterlagen einreichen:
(1) eine Kopie des Reisepasses und der Aufenthaltsgenehmigung der einladenden Person
(2) ein Einladungsschreiben der einladenden Person, das folgende Angaben enthalten muss:
a) persönliche Daten des Antragstellers (vollständiger Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Passnummer)
b) Angaben bezüglich des Besuchs (Anlass, beabsichtigtes Einreisedatum, beabsichtigte Reiseziel(e), beabsichtigte Aufenthaltsdauer, Beziehung zwischen einladender und eingeladener Person, Auskunft über jegliche finanzielle Unterstützung während des Aufenthalts in China)
c) Informationen über die einladende Person (vollständiger Name, Adresse, Telefonnummer, Unterschrift der einladenden Person)
(3)Original und Kopie der jeweiligen Personenstandsurkunden, aus denen das Verwandtschaftsverhältnis zwischen einladender und eingeladener Person hervorgeht (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, beglaubigte Abstammungsurkunden oder andere beglaubigte Personenstandsurkunden)
„Familienangehörige" bezieht sich auf Ehegatten, Eltern, Söhne oder Töchter unter 18 Jahre und Schwiegereltern.
Mitreisende Familienmitglieder von Antragstellern eines Z- oder X1-Visums müssen folgende Unterlagen einreichen:
(1) Kopien der erforderlichen Unterlagen für ein Z- oder X1-Visums
(2) Original und Kopie der jeweiligen beglaubigten Personenstandsurkunden, aus denen das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Antragstellern eines Z- oder X1-Visums und mitreisenden Familienmitgliedern hervorgeht (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Abstammungsurkunden oder andere Personenstandsurkunden)
„Familienangehörige" bezieht sich auf Ehegatten, Eltern, Söhnen oder Töchter unter 18 Jahre und Schwiegereltern.
Bitte beachten Sie:
Inhaber eines S1-Visums müssen bei der Einwanderungsabteilung der örtlichen Behörde für öffentliche Sicherheit in dem beabsichtigten Aufenthaltsort innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise nach China eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
S2
Für Familienbesuche mit einer Aufenthaltsdauer von maximal 180 Tagen sind folgende Dokumente einzureichen:
(1) eine Kopie des Reisepasses und der Aufenthaltsgenehmigung der einladenden Person
(2) ein Einladungsschreiben, dass folgende Angaben enthalten muss:
a) persönliche Daten des Antragstellers (vollständiger Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Passnummer)
b) Angaben bezüglich des Besuchs (Anlass, Ein- und Ausreisedatum, Reiseziel(e), Beziehung zwischen einladender und eingeladener Person, Auskunft über jegliche finanzielle Unterstützung während des Aufenthalts in China)
c) Informationen über die einladende Person (vollständiger Name, Adresse, Telefonnummer, Unterschrift der einladenden Person)
„Familienangehörige" bezieht sich auf Ehegatten, Eltern, Söhne, Töchter, Schwiegersöhne oder –töchter, Brüder, Schwestern, Großeltern, Enkel und Schwiegereltern.
Für persönliche Angelegenheiten sind entsprechende Unterlagen vorzulegen, die den Reisezweck dokumentieren.
Z
Eines der folgenden Dokumente:
(1) eine von der chinesischen Regierungsbehörde für Personal und Soziale Sicherheit ausgestellte Alien Employment License der VR China;
(2) eine von State Administration of Foreign Experts Affaris ausgestellte Arbeitsgenehmigung;
(3) Registration certificate of resident representative offices of foreign enterprises, ausgestellt von Administration Bureau for Industry and Commerce;
(4) eine von Administrative Department of Culture ausgestellte Genehmigung für kommerzielle Aufführungen (gilt nur für Antragsteller, die für kommerzielle Aufführungen nach Festland-China reisen);
(5) ein Einladungsschreiben der China National Offshore Oil Corporation für ausländische Bürger, die für Erdöl fördernde Unternehmen arbeiten.
G
Ein gültiges Ticket (Flugzeug, Schiff, Zug) für eine Anschlussreise in ein Drittland oder eine Region
C
ein Bestätigungsschreiben eines ausländischen Transportunternehmens oder ein Einladungsschreiben einer zuständigen chinesischen Behörde
X1
(1) Original und Kopie des Zulassungsbescheides (Admission Notice), der von einer Schule oder einer anderen Institution ausgestellt wurde
(2) Original und Kopie der "Visa Application for Study in China" (Formular JW201 oder Formular JW202), die von den dafür zuständigen chinesischen Behörden ausgestellt wurden
Bitte beachten Sie:
Inhaber eines X1-Visums müssen bei der Einwanderungsabteilung der örtlichen Behörde für öffentliche Sicherheit in dem beabsichtigten Aufenthaltsort innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise nach China eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
X2
Original und Kopie des Zulassungsbescheides (Admission Notice), der von einer Schule oder einer anderen Institution ausgestellt wurde.
R
Von besonders qualifizierten Fachkräften mit speziellen Fähigkeiten eingereichte Zeugnisse oder andere Zertifikate, die den Anforderungen der zuständigen chinesischen Behörden entsprechen.
J1
ein Bestägigungsschreiben des Medienunternehmens, für das der Journalist tätig ist.
Antragsteller müssen vorher Kontakt mit der Pressestelle der chinesischen Botschaft oder des Generalkonsulates bzw. den zuständigen Medienbehörden in China aufnehmen und die jeweiligen Anforderungen für eine Genehmigung erfüllen.
Bitte beachten Sie:
Inhaber eines J1-Visums müssen bei der Einwanderungsabteilung der örtlichen Behörde für öffentliche Sicherheit in dem beabsichtigten Aufenthaltsort innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise nach China eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen
J2
ein Bestägigungsschreiben des Medienunternehmens, für das der Journalist tätig ist
Antragsteller müssen vorher Kontakt mit der Pressestelle der chinesischen Botschaft oder des Generalkonsulates bzw. den zuständigen Medienbehörden in China aufnehmen und die jeweiligen Anforderungen für eine Genehmigung erfüllen.
D
Original und Kopie der Bestätigung der Daueraufenthaltsgenehmigung für ausländische Bürger, die vom chinesischen Ministerium für Öffentliche Sicherheit ausgestellt wurde
Bitte beachten Sie:
Inhaber eines D-Visums müssen innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise nach China bei der Einwanderungsabteilung der örtlichen Behörde für öffentliche Sicherheit in dem beabsichtigten Aufenthaltsort eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Besondere Unterlagen
(1) Das Einladungsschreiben kann als Fax, Kopie oder Ausdruck eingereicht werden. Mitarbeiter des Konsulates können vom Antragsteller verlangen, das Einladungsschreiben als Original vorzulegen. Dem Einladungsschreiben chinesischer Bürger ist eine beidseitige Kopie des Personalausweises (ID) beizufügen (gilt für alle, die ein F, M, L, Q1- oder Q2-Visum beantragen).
(2) Mitarbeiter des Konsulates können den Antragsteller auffordern, zusätzliche Dokumente vorzulegen oder zu einem Gespräch im Konsulat zu erscheinen.
(3) Je nach Sachlage entscheidet das Konsulat, ob ein Visum ausgestellt wird. Darüber hinaus wird über die Gültigkeit, Anzahl der Einreisen und Aufenthaltsdauer entschieden.
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